🌿 Staatliche Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss möglich
Ratgeber · Wärmepumpe Förderung 2026

Wärmepumpe Förderung 2026 – bis zu 70 % Zuschuss vom Staat

BAFA, KfW und Landesförderprogramme können beim Heizungstausch zusammenkommen. Dieser Ratgeber erklärt alle Förderbausteine, Voraussetzungen und den richtigen Ablauf – damit Sie keinen Euro verschenken.

Die drei Förderbausteine im Überblick

Die staatliche Heizungsförderung setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen, die kombiniert werden können. Wichtig: Alle Bausteine müssen vor Auftragsvergabe beantragt werden.

Baustein 1 – Pflicht
30 %

Grundförderung (BEG EM)

Die Basis-Förderung für alle Wärmepumpen. Förderfähig: bis zu 30.000 € Investitionskosten beim Einfamilienhaus. Die Grundförderung ist für alle zugänglich – unabhängig von Einkommen oder Heizungsart.

Baustein 2 – Heizungstausch
+20 %

Klima-Speed-Bonus

Zusätzliche 20 % erhalten Sie, wenn Sie eine funktionierende fossil befeuerte Heizung (Öl, Gas, Nachtspeicher) durch eine Wärmepumpe ersetzen. Gilt nur bei Eigennutzern oder Vermietern mit wenigen Einheiten.

Baustein 3 – Einkommensabhängig
+30 %

Einkommensbonus

Weitere 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Nachweis über Steuerbescheid der letzten drei Jahre. Besonders attraktiv für Rentner und Familien.

70 %

Maximale Gesamtförderung: 70 % der förderfähigen Kosten

Bei einem Einfamilienhaus mit 30.000 € Investitionskosten entspricht das einem maximalen Zuschuss von 21.000 €. Die Mittel kommen direkt vom BAFA als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ihr Konto.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
  • Antrag beim BAFA vor Auftragsvergabe (Pflicht!)
  • Einbau durch einen Fachbetrieb (nicht selbst)
  • Verwendung einer anerkannten Wärmepumpe (Marktverfügbarkeitsliste)
  • Ökostrom-Liefervertrag oder eigene PV-Anlage nachweisen
  • Effizienzgebäude-Experte ab einem bestimmten Volumen einbinden
  • Verwendungsnachweis innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung
  • Kein Verkauf der Immobilie innerhalb von 10 Jahren (Sperrfrist bei hohen Fördersummen prüfen)

Ausschlüsse beachten

  • Neubauten sind von der BEG-EM-Förderung ausgeschlossen
  • Kombination BAFA-Zuschuss + KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme nicht möglich
  • Reine Warmwasserwärmepumpen ohne Heizfunktion nicht förderfähig
  • Bereits begonnene Maßnahmen (Auftrag erteilt vor Antrag) erhalten keine Förderung
  • Mietgebäude: Eigentümer erhalten die Förderung, nicht Mieter
  • Regierung kann Förderprogramme jederzeit anpassen – Beantragung zeitnah empfohlen

Schritt-für-Schritt: Förderantrag richtig stellen

Der Förderantrag läuft über das BAFA-Onlineportal. Als beauftragter Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei jedem Schritt.

1

Beratungsgespräch & Angebot

Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir besichtigen Ihr Objekt kostenlos, ermitteln die optimale Wärmepumpen-Lösung und erstellen ein schriftliches Angebot. Bereits in dieser Phase klären wir, welche Förderbausteine für Sie gelten.

💡 Holen Sie das Angebot ein, bevor Sie den Antrag stellen. Der Antrag muss aber vor Auftragserteilung erfolgen.
2

BAFA-Antrag stellen (mein.bafa.de)

Sie registrieren sich im BAFA-Kundenportal (mein.bafa.de) und stellen den Förderantrag online. Wählen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Geben Sie die Maßnahme, geschätzte Kosten und Ihre persönlichen Daten ein.

💡 Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen – sprechen Sie uns an.
3

Bewilligung abwarten & Auftrag erteilen

Das BAFA stellt nach erfolgreicher Prüfung eine Bewilligungsbestätigung aus. Erst danach dürfen Sie den Auftrag an uns erteilen. Die Bewilligung kommt meist innerhalb weniger Tage bis Wochen.

4

Einbau durch Josten GmbH

Wir installieren und nehmen die Wärmepumpe fachgerecht in Betrieb. Sie erhalten von uns alle Unterlagen, die Sie für den Verwendungsnachweis benötigen: Rechnung, Energieausweis-relevante Nachweise, Fachunternehmer-Bestätigung.

5

Verwendungsnachweis einreichen & Auszahlung

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ein. Dazu gehören Rechnung, Fachunternehmererklärung und ggf. Bestätigung des Effizienzgebäude-Experten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen.

💡 Frist beachten: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung eingereicht werden.

Was bleibt nach der Förderung übrig?

Beispiel: Einfamilienhaus Baujahr 1985, Ersatz einer alten Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr.

PositionBetrag
Wärmepumpe inkl. Installation (Brutto)18.000 €
Grundförderung BAFA (30 %)– 5.400 €
Klima-Speed-Bonus (Heizungstausch, +20 %)– 3.600 €
Einkommensbonus (+30 %)– 5.400 €
Ihre Eigenkosten nach Förderung3.600 €

* Rechenbeispiel ohne Gewähr. Förderfähige Höchstsumme: 30.000 € beim Einfamilienhaus. Tatsächliche Kosten und Fördersätze können abweichen. Stand: 2026.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Die BAFA-Grundförderung (BEG EM) beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es den Klima-Speed-Bonus von 20 % beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung sowie einen Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. In der Summe sind bis zu 70 % Förderung möglich.
Der BAFA-Förderantrag muss zwingend vor Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags (Auftragsvergabe) gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Deshalb sollten Sie uns frühzeitig ansprechen – wir begleiten Sie durch den Antragsprozess.
Den Klima-Speed-Bonus von 20 % erhalten Sie, wenn Sie eine funktionierende Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Er ist ein Zusatzbonus zur Grundförderung von 30 % und wird direkt mit dem BAFA-Antrag beantragt.
Förderfähig sind die Wärmepumpe selbst, Installation und Inbetriebnahme, begleitende Optimierungsmaßnahmen (z. B. Heizkörpertausch, Dämmung von Leitungen) sowie Planungs- und Beratungskosten. Die maximale förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € für ein Einfamilienhaus.
Nein – BAFA-Zuschuss (BEG EM) und KfW-Kredit (BEG EM 358/359) können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Bei hohen Investitionskosten lohnt oft der KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss; bei kleineren Projekten ist der direkte BAFA-Zuschuss einfacher.
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Verwendungsnachweise beim BAFA ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Wichtig: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung eingereicht werden.

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Wir prüfen kostenlos, welche Förderbausteine für Ihr Haus möglich sind – und helfen Ihnen Schritt für Schritt beim Antrag.