Wärmepumpe Förderung 2026 – bis zu 70 % Zuschuss vom Staat
BAFA, KfW und Landesförderprogramme können beim Heizungstausch zusammenkommen. Dieser Ratgeber erklärt alle Förderbausteine, Voraussetzungen und den richtigen Ablauf – damit Sie keinen Euro verschenken.
Die drei Förderbausteine im Überblick
Die staatliche Heizungsförderung setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen, die kombiniert werden können. Wichtig: Alle Bausteine müssen vor Auftragsvergabe beantragt werden.
Grundförderung (BEG EM)
Die Basis-Förderung für alle Wärmepumpen. Förderfähig: bis zu 30.000 € Investitionskosten beim Einfamilienhaus. Die Grundförderung ist für alle zugänglich – unabhängig von Einkommen oder Heizungsart.
Klima-Speed-Bonus
Zusätzliche 20 % erhalten Sie, wenn Sie eine funktionierende fossil befeuerte Heizung (Öl, Gas, Nachtspeicher) durch eine Wärmepumpe ersetzen. Gilt nur bei Eigennutzern oder Vermietern mit wenigen Einheiten.
Einkommensbonus
Weitere 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Nachweis über Steuerbescheid der letzten drei Jahre. Besonders attraktiv für Rentner und Familien.
Voraussetzungen für die Förderung
- Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
- Antrag beim BAFA vor Auftragsvergabe (Pflicht!)
- Einbau durch einen Fachbetrieb (nicht selbst)
- Verwendung einer anerkannten Wärmepumpe (Marktverfügbarkeitsliste)
- Ökostrom-Liefervertrag oder eigene PV-Anlage nachweisen
- Effizienzgebäude-Experte ab einem bestimmten Volumen einbinden
- Verwendungsnachweis innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung
- Kein Verkauf der Immobilie innerhalb von 10 Jahren (Sperrfrist bei hohen Fördersummen prüfen)
Ausschlüsse beachten
- Neubauten sind von der BEG-EM-Förderung ausgeschlossen
- Kombination BAFA-Zuschuss + KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme nicht möglich
- Reine Warmwasserwärmepumpen ohne Heizfunktion nicht förderfähig
- Bereits begonnene Maßnahmen (Auftrag erteilt vor Antrag) erhalten keine Förderung
- Mietgebäude: Eigentümer erhalten die Förderung, nicht Mieter
- Regierung kann Förderprogramme jederzeit anpassen – Beantragung zeitnah empfohlen
Schritt-für-Schritt: Förderantrag richtig stellen
Der Förderantrag läuft über das BAFA-Onlineportal. Als beauftragter Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei jedem Schritt.
Beratungsgespräch & Angebot
Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir besichtigen Ihr Objekt kostenlos, ermitteln die optimale Wärmepumpen-Lösung und erstellen ein schriftliches Angebot. Bereits in dieser Phase klären wir, welche Förderbausteine für Sie gelten.
BAFA-Antrag stellen (mein.bafa.de)
Sie registrieren sich im BAFA-Kundenportal (mein.bafa.de) und stellen den Förderantrag online. Wählen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Geben Sie die Maßnahme, geschätzte Kosten und Ihre persönlichen Daten ein.
Bewilligung abwarten & Auftrag erteilen
Das BAFA stellt nach erfolgreicher Prüfung eine Bewilligungsbestätigung aus. Erst danach dürfen Sie den Auftrag an uns erteilen. Die Bewilligung kommt meist innerhalb weniger Tage bis Wochen.
Einbau durch Josten GmbH
Wir installieren und nehmen die Wärmepumpe fachgerecht in Betrieb. Sie erhalten von uns alle Unterlagen, die Sie für den Verwendungsnachweis benötigen: Rechnung, Energieausweis-relevante Nachweise, Fachunternehmer-Bestätigung.
Verwendungsnachweis einreichen & Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ein. Dazu gehören Rechnung, Fachunternehmererklärung und ggf. Bestätigung des Effizienzgebäude-Experten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen.
Was bleibt nach der Förderung übrig?
Beispiel: Einfamilienhaus Baujahr 1985, Ersatz einer alten Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Wärmepumpe inkl. Installation (Brutto) | 18.000 € |
| Grundförderung BAFA (30 %) | – 5.400 € |
| Klima-Speed-Bonus (Heizungstausch, +20 %) | – 3.600 € |
| Einkommensbonus (+30 %) | – 5.400 € |
| Ihre Eigenkosten nach Förderung | 3.600 € |
* Rechenbeispiel ohne Gewähr. Förderfähige Höchstsumme: 30.000 € beim Einfamilienhaus. Tatsächliche Kosten und Fördersätze können abweichen. Stand: 2026.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
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Wir prüfen kostenlos, welche Förderbausteine für Ihr Haus möglich sind – und helfen Ihnen Schritt für Schritt beim Antrag.